Erklärung zur Barrierefreiheit
Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Für Träger öffentlicher Belange und öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Richtlinie umgesetzt im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (§ 10 bis § 10e) und in der Barrierefreie-Informationstechnik Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW.
Geltungsbereich dieser Erklärung
Die Entwicklungsgesellschaft Stadt Geilenkirchen GmbH ist bemüht, ihren Webauftritt im Einklang mit der BITV NRW und dem BGG NRW barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: esg.geilenkirchen.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Webauftritt unter esg.geilenkirchen.de ist mit der BITV NRW teilweise vereinbar. Es könnte in kleinen Bereichen zu Problemen mit der Wahrnehmung durch geringe Kontrastwerte kommen, dafür stellen wir das Tool „eye-able“ zur Verfügung um die Kontraste individuell einstellen zu können.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstellt am: 01.10.2025.
Die Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung, durchgeführt im November 2025.
Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 27.09.2025.
Feedback und Kontaktangaben
Feedback-Mechanismus
Sollten Sie als Nutzer Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit feststellen, teilen Sie uns diese bitte mit.
Sie können hierzu eine E-Mail schreiben an esg@geilenkirchen.de
Kontaktinformationen
Bei Fragen zur Barrierefreiheit können Sie sich auch direkt an die Ansprechpartner für Barrierefreie Informationstechnik und Dokumente wenden. Telefonische Durchwahl und Ansprechpartner finden Sie hier: Die ESG – Entwicklungsgesellschaft Stadt Geilenkirchen
